Leistung

Winterdienst

Räumen, Streuen, Bereitschaft — mit einem Vertrag, der die Verkehrssicherungspflicht überträgt, und einem Protokoll, das jeden Einsatz belegt.

Auf einen Blick

Saison November bis März
Bereitschaft Auch Sonn- & Feiertage
Nachweis Protokoll je Einsatz
Gebiet Bremen, überregional

Die Räumpflicht liegt beim Eigentümer — bis sie übertragen wird

Die Verkehrssicherungspflicht auf Gehwegen und Zuwegungen liegt beim Eigentümer. Viele Kommunen übertragen die Räumpflicht für den angrenzenden öffentlichen Gehweg per Satzung auf die Anlieger. Wer nicht räumt und streut und es kommt zu einem Sturz, haftet und muss im Zweifel beweisen, dass geräumt wurde.

Die Pflicht lässt sich vertraglich auf einen Dienstleister übertragen. Aus der Räumpflicht wird dann eine Auswahl- und Überwachungspflicht: Sie müssen einen geeigneten Dienstleister beauftragen und stichprobenartig kontrollieren. Damit das trägt, braucht es zwei Dinge: einen klaren Vertrag und eine Dokumentation, die den einzelnen Einsatz belegt. Beides gehört bei uns zur Leistung, nicht zum Zusatzpaket. Wir sind über eine Betriebshaftpflicht versichert.

Was zu räumen ist und bis wann, steht in der Satzung der Gemeinde, in der das Objekt liegt. Üblich sind werktags 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags ab 8 oder 9 Uhr. Maßgeblich sind im Einzelfall die Satzung Ihrer Gemeinde und der Vertrag, den wir schließen. Bei Beständen in mehreren Gemeinden gelten unterschiedliche Fristen — wir hinterlegen sie je Objekt.

Was der Winterdienst umfasst

  • Räumen von Gehwegen, Zuwegungen und Hauseingängen
  • Streuen mit abstumpfenden Mitteln, Salz wo zulässig
  • Freihalten von Zufahrten, Stellplätzen und Tiefgarageneinfahrten
  • Freihalten von Müllstandplätzen und Feuerwehrzufahrten
  • Kontrollfahrten bei Frost ohne Niederschlag (Glätte durch Reif)
  • Nachstreuen bei anhaltendem Niederschlag
  • Abtransport von Schneemassen bei starkem Anfall
  • Entfernen von Eiszapfen, Meldung bei Gefahr durch Dachlawinen

Für welche Objekte

  • Wohnanlagen. Hauseingänge, Wege zu Müllplatz und Stellplätzen, der öffentliche Gehweg entlang des Grundstücks.
  • Gewerbe und Filialen. Kundenzugang und Parkplatz müssen zur Öffnung frei sein. Wir räumen davor, nicht danach.
  • Objekte ohne Personal vor Ort. Die Pflicht endet nicht, weil niemand im Haus ist, der räumen könnte. Dann muss sie übertragen werden.

Wie die Saison abläuft

Vor der Saison nehmen wir die Flächen auf und erstellen einen Plan: was geräumt wird, in welcher Reihenfolge, mit welchem Streumittel, wo die Streugutkisten stehen. Auf Wunsch liegt der Lageplan mit den Räumflächen dem Vertrag bei. Das erspart später die Diskussion, was beauftragt war.

In der Saison richtet sich der Einsatz nach der Wettervorhersage. Bei angekündigtem Niederschlag oder Frost planen wir vor. Fällt nachts Schnee, ist geräumt, bevor die Räumzeit beginnt. Reicht ein Durchgang nicht, wird nachgestreut.

Jeder Einsatz wird protokolliert: Datum, Uhrzeit, Fläche, Streumittel, ausführende Person. Sie bekommen das Protokoll auf Anforderung, für alle Objekte eines Bestands im selben Format. Nach einem Sturz fragt die Haftpflichtversicherung genau danach.

Zum Saisonende erhalten Sie eine Abschlussmeldung: Restbestände an Streugut, Zustand der Flächen, auffällige Schäden am Belag durch Frost.

Abgrenzung zu den anderen Leistungen

Der Winterdienst ist saisonal und wird gesondert beauftragt, weil er eine eigene Bereitschaft erfordert. Laub im Herbst gehört zur Gartenpflege, das Streuen im Januar hierher. Läuft beides über uns, ist die Verkehrssicherung der Außenflächen ganzjährig abgedeckt, ohne Lücke zwischen zwei Dienstleistern im November.

Häufige Fragen zum Winterdienst

Ab welcher Schneehöhe rücken Sie aus?

Geräumt wird, sobald der Gehweg nicht mehr sicher begehbar ist. Das ist keine Frage der Zentimeter. Bei Glätte ohne Schnee wird gestreut. Was im Einzelfall gilt, steht als Auslöseschwelle im Vertrag, damit darüber später niemand streiten muss.

Ist Streusalz erlaubt?

Viele Kommunen verbieten oder beschränken Salz auf Gehwegen und schreiben abstumpfende Mittel wie Splitt vor. Wir richten uns nach der örtlichen Satzung und setzen Salz nur dort ein, wo es zulässig ist, etwa auf Treppen und Rampen bei Eisregen.

Was kostet die Bereitschaft, wenn kein Schnee fällt?

Üblich ist eine Saisonpauschale für die Bereitschaft plus Abrechnung der tatsächlichen Einsätze. In einem milden Winter zahlen Sie dadurch weniger als bei einer reinen Pauschale, in einem harten Winter bleibt die Kalkulation planbar. Beide Positionen stehen getrennt im Angebot.

Anfrage

Welche Flächen müssen im Winter frei sein?

Gehweg, Zufahrt, Stellplätze. Nennen Sie uns die Flächen und die Adresse. Wir prüfen die örtliche Satzung und rechnen die Saison durch.